Über das Ausbildungsprogramm
"Bereiche der beruflichen Tätigkeit, in denen Absolventen, die das Bachelor-Programm gemeistert haben, eine berufliche Tätigkeit ausüben können: Recht (in den Bereichen: Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Normen; Gewährleistung von Recht und Ordnung; Bereitstellung von Rechtshilfe für natürliche und juristische Personen). Im Rahmen der Beherrschung des Bachelor-Bildungsprogramms können Absolventen sich auf die Lösung von Aufgaben der beruflichen Tätigkeit der folgenden Arten vorbereiten: • Normensetzung; • Strafverfolgung; • Strafverfolgung; • Expertenberatung.






