Über das Ausbildungsprogramm
Bereiche der beruflichen Tätigkeit, in denen Absolventen, die das Master-Programm gemeistert haben, eine berufliche Tätigkeit ausüben können: Recht (in den Bereichen: Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit, Einheit und Stärkung der Rechtmäßigkeit; Schutz der Interessen des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates; Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Normen; Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Rechtsordnung). Im Rahmen der Beherrschung des Bildungsprogramms des Masterstudiums können Absolventen sich auf die Lösung von Aufgaben der beruflichen Tätigkeit der folgenden Arten vorbereiten: • Gesetzgebung; • Rechtsdurchsetzung; • Strafverfolgung; • Menschenrechtsverteidigung; • Expertenberatung.






