Über das Ausbildungsprogramm
Der Studiengang bildet Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit in staatlichen Behörden, Strafverfolgungs- und Justizorganen sowie in privaten Organisationen aus. Er verbindet Theorie und Praxis. Die Studierenden erwerben Kenntnisse in allen wichtigen Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht, sowie in spezialisierten Fächern wie Notariat, staatsanwaltschaftliche Aufsicht und anderen. Der Unterricht wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Praktikerinnen und Praktikern erteilt. Praktika sind bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, dem Innenministerium und in der Anwaltschaft möglich. Ein anschließendes Masterstudium ist möglich.
Der Studiengang wird auf Russisch durchgeführt. Eine Bewerbung im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation ist möglich.












