Über das Ausbildungsprogramm
Der Masterstudiengang „Öffentliches und privates Recht“ bildet Fachkräfte für die Lösung rechtlicher Fragen an der Schnittstelle von Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Finanzrecht aus. Die Studierenden lernen, Rechtsvorschriften und Verträge zu erarbeiten und gutachterlich zu prüfen sowie Gerichtsverfahren zu führen. Absolventinnen und Absolventen sind in staatlichen Behörden, Gerichten, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft und großen Unternehmen gefragt. Studiendauer: 2 Jahre.
Der Studiengang wird in russischer Sprache durchgeführt. Eine Zulassung im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation ist möglich.












