Über das Ausbildungsprogramm
Absolventen, die das Programm in der Fachrichtung 40.03.01 „Jurisprudenz“ mit dem Schwerpunkt „Zivilrecht“ abgeschlossen haben, können berufliche Tätigkeiten in den Bereichen Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Normen, Gewährleistung von Recht und Ordnung sowie Erbringung von Rechtshilfe für natürliche und juristische Personen ausüben. Das Bildungsprogramm im Bereich „Zivilrecht“ umfasst aktuelle Disziplinen, die die aktuellen Trends des Rechtsdienstleistungsmarktes widerspiegeln und den Anforderungen der Arbeitgeber in diesem Bereich entsprechen. Neben der grundlegenden theoretischen Vorbereitung erwerben die Studierenden Fähigkeiten zur Auslegung der Normen des russischen Rechts und zur Anwendung der russischen Gesetzgebung










