Über das Ausbildungsprogramm
Absolventen, die das Bildungsprogramm im Bereich 40.03.01 „Jurisprudenz“ mit dem Schwerpunkt „Strafrecht“ absolviert haben, sind bereit, Aufgaben der beruflichen Tätigkeit in den Bereichen Begründung und Entscheidungsfindung im Rahmen der beruflichen Pflichten sowie Handlungen im Zusammenhang mit der Umsetzung rechtlicher Normen zu lösen; Erstellung rechtlicher Dokumente; Schutz von privatem, staatlichem, kommunalem und anderen Formen des Eigentums; Beratung in Rechtsfragen; Bildung einer einheitlichen Rechtsanwendungspraxis, die zu einer einheitlichen Auslegung rechtlicher Normen beiträgt; Auswahl einer rechtlichen Norm zur Bestimmung des Verhaltens der Teilnehmer des Rechtsverhältnisses oder zur Bewertung des Verhaltens










