Über das Ausbildungsprogramm
Das Studium nach diesem Programm in der Fernform ist für Personen zulässig, die ein Diplom der Berufsschule in der erweiterten Gruppe der Fachrichtung 40.00.00 „Jurisprudenz“ oder bei Erhalt einer zweiten oder nachfolgenden höheren Bildung besitzen. Absolventen, die das Programm in der Fachrichtung 40.03.01 „Jurisprudenz“ absolviert haben. Allgemeine Ausrichtung, können berufliche Tätigkeiten in den Bereichen der Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Normen, der Gewährleistung von Recht und Ordnung, der Bereitstellung von Rechtshilfe für natürliche und juristische Personen ausüben. Das Bildungsprogramm der Allgemeinen Ausrichtung umfasst aktuelle Disziplinen, die die aktuellen Trends des Marktes für Rechtsdienstleistungen widerspiegeln und den Anforderungen der Arbeitgeber in diesem Bereich entsprechen.










