Über das Ausbildungsprogramm
Absolventen, die das Bildungsprogramm im Bereich 40.04.01 „Jurisprudenz“ mit dem Schwerpunkt „Anwalt auf dem Gebiet des Strafrechts und der Kriminalitätsbekämpfung“ absolviert haben, können sowohl im Bildungs- als auch im wissenschaftlichen Bereich berufliche Tätigkeiten ausüben, indem sie wissenschaftliche und pädagogische Aufgaben lösen, sowie im eigentlichen Bereich der Jurisprudenz, indem sie Strafverfolgungsaufgaben in der Tätigkeit öffentlicher Behörden, einschließlich Gerichten und Staatsanwaltschaften, lösen; bei der Beratung und Vertretung in Strafsachen.










