Über das Ausbildungsprogramm
Absolventen, die das Bildungsprogramm im Bereich 40.04.01 „Jurisprudenz“ mit dem Schwerpunkt „Anwalt im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und -freiheiten“ absolviert haben, können sowohl im Bildungs- und Wissenschaftsbereich berufliche Tätigkeiten ausüben, indem sie wissenschaftliche und pädagogische Aufgaben lösen, als auch im eigentlichen Bereich der Jurisprudenz, indem sie Aufgaben der Rechtsdurchsetzung in der Tätigkeit von Behörden, einschließlich Gerichten und Staatsanwaltschaften, lösen; bei und Vertretung in Zivilsachen; Beratung und Vertretung in Strafsachen; Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Arbeits- und Umweltstreitigkeiten.










