Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm richtet sich an Absolventen des Bachelor- und Fachstudiums unabhängig vom vorherigen Ausbildungsprofil im Fachbereich "Jurisprudenz". Einzigartigkeit des Programms: ; Disziplinen, die die Analyse theoretischer und praktischer Probleme der Erkennung, Qualifikation, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten sowie der Verhinderung von Kriminalität kombinieren; Disziplinen, die sich auf die Rechtsdurchsetzungspraxis konzentrieren, einschließlich der Berücksichtigung von Studien ohne Grundstudium. Aufgabe des Programms: Ausbildung hochqualifizierter, wettbewerbsfähiger Fachkräfte mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Anwendung des Straf- und Strafprozessrechts.









