Über das Ausbildungsprogramm
Dieser Studiengang dient der Ausbildung von Fachkräften, die in verschiedenen Bereichen rechtliche Vorschriften anwenden und die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit gewährleisten können. Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse in den Grundlagen des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts und erwerben außerdem Kompetenzen in der Erstellung juristischer Dokumente sowie in der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Die erworbenen Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen, erfolgreich in Sozialschutzbehörden, Rentenfonds, Justizbehörden und Rechtsabteilungen von Organisationen zu arbeiten und dabei die Rechte und rechtmäßigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.







