Über das Ausbildungsprogramm
Dieser Studiengang dient der Ausbildung von Fachkräften, die in der Lage sind, Tätigkeiten der Rechtsanwendung auszuüben und staatliche Unterstützung für verschiedene Kategorien von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse der Grundlagen des Rentenrechts, der Verfahren zur Gewährung von Leistungen, Vergünstigungen und Entschädigungen und erwerben zudem Kompetenzen in der Rechtsberatung und der Erstellung von Rechtsdokumenten. Die erworbenen Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Sozialschutzes wirksam zu verwirklichen und effizient in den Geschäftsstellen des Sozialfonds, den Sozialfürsorgebehörden und den Rechtsabteilungen von Organisationen zu arbeiten.







