Über das Ausbildungsprogramm
Das Promotionsprogramm bildet wissenschaftliche Forschende und hochqualifizierte Hochschullehrkräfte auf dem Gebiet der Theorie und Geschichte von Staat und Recht sowie der Geschichte politischer und rechtlicher Lehren aus. Die Promovierenden untersuchen die Gesetzmäßigkeiten der Entstehung, Entwicklung und Funktionsweise staatlicher und rechtlicher Institutionen, die Entwicklung des Rechtsdenkens und die Methodologie der Rechtswissenschaft. Das Studium entspricht den Föderalen Staatlichen Anforderungen und vermittelt vertiefte Kenntnisse moderner Rechtstheorien, der Methoden der rechtsvergleichenden Analyse sowie der praktischen Aspekte der Gesetzgebung. Das Programm zielt auf eine eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, das Verfassen von Fachartikeln und die Verteidigung einer Dissertation zum Kandidaten der Rechtswissenschaften ab.







