Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm zielt darauf ab, qualifizierte Juristen auszubilden, die über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der privatrechtlichen Regelung von Vermögens- und Nichtvermögensbeziehungen verfügen. Im Verlauf des Studiums studieren die Studierenden die Grundlagen der Theorie des Staates und des Rechts sowie branchenspezifische Rechtsdisziplinen, wobei der Anwendung der Normen des Zivilrechts in den Bereichen Erbschaft, Verpflichtung und Verfahren Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Ausbildung verbindet theoretische Vorbereitung mit praktischer Tätigkeit.










