Über das Ausbildungsprogramm
Das Graduiertenstudium in der Richtung 5.1.3 „Privatrechtliche (Zivilwissenschaften)“ ist darauf ausgelegt, hochqualifizierte Forscher auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Erb-, Sach- und anderer Zweige des Zivilrechts auszubilden. Die Absolventen werden in der Lage sein, wissenschaftliche Forschungsaktivitäten, die Vorbereitung von Vorschriften, Gerichtsentscheidungen und Beratung in Fragen des Zivilrechts zu betreiben. Die Ziele des Graduiertenstudiums sind es, Forscher auszubilden, die in der Lage sind, theoretische Grundlagen und praktische Empfehlungen zu zivilrechtlichen Fragen zu entwickeln, an der Gestaltung der Rechtspolitik teilzunehmen, Gesetzgebung und Rechtsprechung zu verbessern.








