Über das Ausbildungsprogramm
Der Studiengang „Juristische Tätigkeit in staatlichen und kommunalen Behörden“ an der Juristischen Fakultät bildet Fachkräfte für den öffentlichen Dienst aus. Das Programm verbindet fundierte Kenntnisse mit praktischer Ausbildung und ermöglicht eine Tätigkeit in staatlichen Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Unternehmen und in der Anwaltschaft. Masterstudierende erwerben Kenntnisse in der Gesetzgebungstechnik, der Begutachtung von Rechtsakten und der gerichtlichen Vertretung in Streitigkeiten unter Beteiligung staatlicher Stellen. Absolventinnen und Absolventen sind in staatlichen Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwalts- und Notarkanzleien sowie in den Rechtsabteilungen von Unternehmen gefragt. Die Studierenden absolvieren Praktika in realen Einrichtungen und sammeln in der Rechtsklinik unter Anleitung von Praktikerinnen und Praktikern Erfahrung in der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Dabei entwickeln sie ein Verständnis für die gesellschaftliche Bedeutung des öffentlichen Dienstes.











