Über das Ausbildungsprogramm
Der Studiengang bildet Juristinnen und Juristen aus, die in der Lage sind, Rechtsnormen professionell auszuarbeiten, rechtliche Prüfungen durchzuführen und Rechtsvorschriften anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse in Rechtstheorie und den speziellen Rechtsdisziplinen sowie über praktische Kompetenzen in der Rechtsanwendung.
Besonderes Augenmerk wird auf die Entwicklung der Fähigkeiten gelegt, die Anwendungspraxis des Rechts zu analysieren, Verfahrensdokumente zu erstellen und Interessen vor Gerichten und staatlichen Behörden zu vertreten. Das Studium verbindet eine fundierte theoretische Ausbildung mit praxisorientierten Lehrveranstaltungen und ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen dadurch eine erfolgreiche Tätigkeit sowohl in staatlichen Behörden und kommunalen Selbstverwaltungsorganen als auch in Wirtschaftsunternehmen.











