Über das Ausbildungsprogramm
Der Masterstudiengang «Strafrecht und Strafprozessrecht» eignet sich für Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Abschluss in Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Menschenrechtsorganisationen arbeiten möchten. Der Studiengang ist auf die gerichtliche und ermittlungstechnische Praxis sowie auf die Lösung aktueller Aufgaben ausgerichtet, vor denen die Rechtsdurchsetzungsorgane stehen. Er umfasst außerdem den Erwerb vertiefter theoretischer Kenntnisse, wodurch die Absolventinnen und Absolventen zu hochqualifizierten Praktikerinnen und Praktikern sowie zu vielversprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden können.







