Über das Ausbildungsprogramm
Ziel des Masterstudiengangs Ökorecht ist die Ausbildung hochqualifizierter Juristen, die über die speziellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die für eine sachkundige und erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der Umwelt-, Städtebau- sowie Grund- und Immobilienbeziehungen erforderlich sind, einschließlich im Bereich der staatlichen und kommunalen Verwaltung, der Raumentwicklung, des Bauwesens, der Schaffung eines komfortablen städtischen Umfelds, des Immobilienverkehrs, der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie des Schutzes legitimer Rechte und öffentlicher Interessen bei der Vorbereitung und Umsetzung von städtebaulichen und anderen Entscheidungen.







