Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm wird im Rahmen der Richtung 40.05.04 "Gerichts- und Staatsanwaltschaft" umgesetzt. Ausbildungsdauer 5 Jahre. Das Programm der grundlegenden Hochschulbildung wird es den Studierenden ermöglichen, das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die für die spätere Beschäftigung und den Aufbau einer Karriere in den Justizbehörden erforderlich sind. Dabei wird den Absolventen dieses Programms die Qualifikation „Jurist“ verliehen, und der vorgeschlagene Lehrplan ermöglicht es, ein ausreichendes Niveau der Vorbereitung für die Beschäftigung auch in anderen Bereichen der Rechtstätigkeit zu erhalten. Das Bildungsprogramm wurde unter Berücksichtigung der Anfrage der Arbeitgeber, der Analyse der Anforderungen an die Kompetenzen, die an Absolventen in der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, entwickelt.










