Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm wird im Rahmen der Richtung 40.04.01 “Jurisprudenz” durchgeführt. Studiendauer 2 Jahre. Die Studierenden werden Theorie und Praxis im Bereich des Strafprozessrechts, der Kriminologie, der Kriminalistik sowie einer Reihe spezieller Disziplinen des Strafrechtszyklus beherrschen. Sie werden ein systematisches Verständnis des modernen Strafrechts und -prozesses entwickeln, die notwendigen Fähigkeiten und Methoden der Strafverfolgung und der Wahl der Methoden zum Schutz der Rechte der Teilnehmer des Strafverfahrens beherrschen. Darüber hinaus wird ein Komplex von Fachwissen und praktischen Fähigkeiten zur Durchführung von strafrechtlichen und strafprozessualen Aktivitäten gebildet.










