Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm wird im Rahmen der Richtung 40.04.01 “Jurisprudenz” durchgeführt. Studiendauer 1 Jahr. Anforderungen an den Bewerber: Vorhandensein eines Diploms über die VO in der entsprechenden Vorbereitungsrichtung (Spezialisierung). Im Laufe des Studiums werden die Studierenden theoretische Aspekte und völkerrechtliche Probleme der regionalen Integration in Europa und im eurasischen Raum meistern sowie sich mit aktuellen Problemen der Rechtsprechung von Integrationsvereinigungen vertraut machen. Darüber hinaus erhalten die Studierenden die notwendigen Kenntnisse über das Zusammenspiel von Völkerrecht und Integrationsrecht und verstehen die theoretischen Probleme der rechtlichen Integration.










