Regeln für die Aufnahme ausländischer Bewerber
Detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, an einer russischen Universität für ausländische Staatsbürger zu studieren. Wählen Sie die passende Option und sehen Sie sich die erforderlichen Dokumente an.
Aufnahme im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs
Standardaufnahmeverfahren für ausländische Staatsangehörige auf allgemeiner Grundlage. Die Aufnahme erfolgt aufgrund von Aufnahmeprüfungen oder aufgrund von Bildungsnachweisen.
Benötigte Dokumente:
Aufnahme nach Quote
Aufnahme im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation für ausländische Staatsbürger. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, die Auswahl erfolgt auf Wettbewerbsbasis über Rossotrudnitschestvo.
Benötigte Dokumente:
Olympiadenzulassung
Bevorzugte Zulassung für Gewinner und Preisträger internationaler Olympiaden, die in die Liste des Bildungsministeriums der Russischen Föderation aufgenommen wurden. Das Recht auf Zulassung ohne Zulassungsprüfungen wird gewährt.
Benötigte Dokumente:
Wichtige Informationen
Im Rahmen der Zulassung im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs können Probeprüfungen im Wellenformat abgelegt werden (in einem bestimmten Zeitraum können Probeprüfungen in allgemeinbildenden Fächern abgelegt werden). Anmeldung für Probeprüfungen: https://b24-5c08jq.bitrix24site.ru/2026/: • Welle 26. Januar – 8. Februar; • Welle 23. Februar – 8. März; • Welle 1.-17. Mai. Aufnahmeprüfungswelle. Prüfungsanmeldung: https://b24-5c08jq.bitrix24site.ru/2026/: • Welle (Hauptprüfungswelle) 8.-21. Juni; • Welle (Zusatzprüfungswelle) 10.-26. Juli. Nach erfolgreichem Bestehen der Aufnahmeprüfungen wird der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch mit der Zulassungsstelle der Hochschule eingeladen. Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs spricht der Bewerber über seine Leidenschaften, Fähigkeiten, Zukunftsziele, erhält zudem eine Berufsberatung und erfährt von den weiteren Schritten zur Zulassung. Der Studienantrag wird an der Universität online oder persönlich bei der Zulassungsstelle der UdSU eingereicht.







