Über das Ausbildungsprogramm
Die Spezialität "Gerichts- und Staatsanwaltschaft" konzentriert sich auf die Ausbildung hochqualifizierter Anwälte, die in der Lage sind, Gerechtigkeit und Staatsanwaltschaft in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen auszuüben. Die Ausbildung umfasst das Studium der Rechtswissenschaften, des Verfahrensrechts sowie der Praxis der Anwendung der Gesetzgebung.
















