Über das Ausbildungsprogramm
Dieses Programm mit dem Schwerpunkt „Zivilrecht; Familienrecht; internationales Privatrecht“ umfasst Lehrveranstaltungen, die auf das vertiefte Studium des Zivilrechts, des Familienrechts und des internationalen Privatrechts sowie auf die Entwicklung praktischer Fähigkeiten in der Rechtsanwendung und der Streitbeilegung mit ausländischem Bezug ausgerichtet sind. Ziel des Programms ist es, Juristinnen und Juristen auszubilden, die in der Lage sind, die Normen des Zivilrechts, des Familienrechts und des internationalen Privatrechts anzuwenden, rechtliche Prüfungen durchzuführen, die Interessen der Parteien vor Gericht zu vertreten und Streitigkeiten mit Beteiligung ausländischer Personen zu lösen.








