Über das Ausbildungsprogramm
Das Programm in der Richtung 40.03.01 Jurisprudenz mit dem Profil Zivilrecht umfasst das Studium der rechtlichen Grundlagen des Zivilrechts, die Regelung von Vermögens- und persönlichen nicht-vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern, Organisationen und dem Staat. Das Ziel des Programms ist es, kompetente Anwälte auszubilden, die in der Lage sind, bürgerliche Rechte und Interessen zu schützen, in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu beraten, an Gerichtsverfahren und vorgerichtlichen Prozessen teilzunehmen sowie sich mit der rechtlichen Begleitung von Unternehmen und Organisationen zu befassen.









