Wohnheime der Universität
Komfortable Studentenunterkunft mit modernen Annehmlichkeiten und günstigen Preisen
Regeln für die Unterbringung im Wohnheim
Benötigte Dokumente:
- Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses ins Russische
- Fotos im Format 3×4 (4 Stück)
- Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung über das Nichtvorliegen von Krankheiten, HIV sowie Hepatitis B und C; Fluorografie)
- Kopie der freiwilligen Krankenversicherungspolice (falls vorhanden / kann bei der Einreise in die Russische Föderation abgeschlossen werden)
- Zulassungsbescheid (Veröffentlichung auf der Website)
- Bescheinigung über die Zahlung der Unterkunftskosten
Belegungsbedingungen:
- Der Einzug in die Studentenwohnheime wird nach Erlass des Zulassungsbescheids organisiert.
- Das Verfahren für den Einzug in das Studentenwohnheim (Abschluss eines Mietvertrags) für Studierende und Doktoranden erfolgt in den jeweiligen Wohnheimen. Deren Nummern und Adressen sind in den Dokumenten im persönlichen Konto des Studierenden angegeben.
Annehmlichkeiten und Infrastruktur
Alle Wohnheime sind mit modernen Annehmlichkeiten für komfortables Wohnen und Lernen ausgestattet
- Wi-FiKostenloses Highspeed-Internet
- SporthalleModerne Fitnessgeräte
- Coworking-BereicheRuhige Orte zum Lernen und Arbeiten
- Die CafeteriaSpeisesaal mit abwechslungsreichem Menü
- Die Sicherheit24-Stunden-Sicherheit und Videoüberwachung
Abteilung für Wohnheimarbeit
Weitere Informationen
Die Gesamtheit aller Wohnheime der Southern Federal University bildet einen einheitlichen Studierenden-Campus. Der Studierenden-Campus der SFU in Rostow am Don umfasst 5 Wohnheime des Sektionstyps und 1 Wohnheim des Korridortyps, die in den 1970er-Jahren errichtet wurden, sowie 6 Wohnheime des Appartmenttyps, die zwischen 2011 und 2014 gebaut wurden. Der Studierenden-Campus in Taganrog umfasst 7 Wohnheime, die in den 1950er- bis 1970er-Jahren errichtet wurden. Nach der Veröffentlichung des Zulassungsbescheids müssen Sie sich auf der Website der SFU im „Persönlichen Konto des Studierenden“ registrieren. Der Antrag auf Unterbringung in einem Wohnheim wird über das „Persönliche Konto des Studierenden“ gestellt. Staatsangehörige aus dem nahen und fernen Ausland müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug in das Wohnheim bei der Migrationsbehörde registrieren lassen.



















