Über das Ausbildungsprogramm
Dieser Masterstudiengang dient der Ausbildung hochqualifizierter Juristinnen und Juristen mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Staatslehre, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz. Die Studierenden befassen sich vertieft mit den Mechanismen der rechtlichen Begrenzung staatlicher Macht, der Rechtskultur, der Rechtsphilosophie und den aktuellen Entwicklungstendenzen der Zivilgesellschaft. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben umfassende Kompetenzen für eine erfolgreiche wissenschaftliche Forschungs-, gutachterliche und analytische sowie menschenrechtliche Tätigkeit in staatlichen Behörden, Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Organisationen.







