Über das Ausbildungsprogramm
Dieser Masterstudiengang zielt darauf ab, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen mit vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet der Regelung vermögensrechtlicher und persönlicher nichtvermögensrechtlicher Beziehungen auszubilden. Die Studierenden befassen sich eingehend mit aktuellen Fragen des Vertrags-, Gesellschafts-, Sachen- und Schuldrechts sowie mit den neuesten Entwicklungstendenzen der privatrechtlichen Gesetzgebung.







