Über das Ausbildungsprogramm
Das Promotionsprogramm bildet Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie hochqualifizierte Hochschullehrkräfte in den Bereichen Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht, Steuerrecht und Zollrecht aus. Die Promovierenden befassen sich mit den Gesetzmäßigkeiten der Organisation staatlicher Gewalt, den Mechanismen der staatlichen Verwaltung, der rechtlichen Regelung des Haushaltssystems und der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit im Handeln staatlicher Stellen. Das Studium entspricht den Föderalen Staatlichen Anforderungen (ФГТ) und vermittelt vertiefte Kenntnisse der Rechtstheorien, der Methodik der vergleichenden Analyse und der anwendungsbezogenen Aspekte der öffentlichen Verwaltung. Das Programm zielt auf die selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit, die Veröffentlichung von Fachartikeln und die Verteidigung einer Dissertation zur Erlangung des Kandidaten der Wissenschaften ab.







