Über das Ausbildungsprogramm
Das Promotionsprogramm bildet wissenschaftliche Forscherinnen und Forscher sowie hochqualifizierte Lehrkräfte in den Bereichen Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und internationales Privatrecht aus. Die Promovierenden befassen sich mit den Gesetzmäßigkeiten der Regelung vermögensrechtlicher und persönlicher nichtvermögensrechtlicher Beziehungen, der Rechtsstellung von Wirtschaftsteilnehmern, dem Schuldrecht und den Mechanismen zum Schutz privater Rechte. Das Studium entspricht den Föderalen Staatlichen Anforderungen (FGT) und gewährleistet eine vertiefte Beschäftigung mit modernen zivilrechtlichen Theorien, der Methodik der rechtsvergleichenden Analyse und der aktuellen Rechtsprechung. Das Programm zielt auf die eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, die Veröffentlichung von Fachartikeln und die Verteidigung einer Kandidatendissertation ab.







