Über das Ausbildungsprogramm
Das Promotionsprogramm bildet wissenschaftliche Forscherinnen und Forscher sowie hochqualifizierte Hochschullehrkräfte in den Bereichen des öffentlichen internationalen Rechts, des internationalen Privatrechts und des Europarechts aus. Die Promovierenden befassen sich mit den Gesetzmäßigkeiten des Funktionierens des internationalen Rechtssystems, der Völkerrechtssubjektivität von Staaten und Organisationen sowie den Mechanismen zur friedlichen Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten. Das Studium entspricht den Föderalen Staatlichen Anforderungen (ФГТ) und gewährleistet eine vertiefte Auseinandersetzung mit modernen völkerrechtlichen Theorien, der Methodologie der vergleichenden Analyse und der aktuellen Rechtsprechung internationaler Gerichte. Das Programm zielt auf die selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit, das Verfassen von Fachartikeln und die Verteidigung einer Dissertation zum Kandidaten der Wissenschaften ab.







