Aufnahme im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation für ausländische Staatsbürger. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, die Auswahl erfolgt auf Wettbewerbsbasis über Rossotrudnitschestvo.
Zulassung zum Studium im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation für die Ausbildung ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser in der Russischen Föderation. Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt. Die erste Stufe wird im Ausland durchgeführt. Der Bewerber registriert sich beim Superservice Education-in-Russia unter https://education-in-russia.com und reicht einen Antrag ein (beim Ausfüllen des Formulars gibt er 6 Hochschulen für das Studium in der Reihenfolge seiner Prioritäten an). Der Bewerber nimmt an den Auswahlprüfungen teil. Auf Grundlage der Prüfungsergebnisse wird entsprechend der dem Land zugewiesenen Quote eine Kandidatenliste erstellt. Ein Bewerber, der die Prüfungen bestanden hat, erhält eine Nummer und Zugang zu seinem persönlichen Konto auf dem Portal https://russia-edu.minobrnauki.gov.ru, wo er seinen Status verfolgen kann. Die zweite Auswahlstufe wird von der Bildungseinrichtung durchgeführt. Die Hochschule prüft innerhalb der festgelegten Fristen die Dossiers der Bewerber im Informationssystem zur Bildung und Verteilung der Zulassungsquote für ausländische Studierende auf dem Portal https://russia-edu.minobrnauki.gov.ru (geprüft werden unter anderem Reisepass, Bildungsnachweise und weitere Unterlagen; außerdem wird festgestellt, ob die erworbene Bildung der beantragten Bildungsstufe und Fachrichtung entspricht). Ein den Anforderungen entsprechender Antrag wird von der Hochschule genehmigt, und der Bewerber wird der Bildungseinrichtung zugewiesen, die ihn genehmigt hat und in seiner Prioritätenliste an höchster Stelle steht. Für den einer Bildungseinrichtung zugewiesenen Bewerber erstellt das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung ein Zuweisungsschreiben und eine Visaanweisung; die entsprechenden Informationen werden im Bewerberdossier auf dem Portal hinterlegt. Nach Erhalt des Zuweisungsschreibens immatrikuliert die Hochschule den Bewerber.
Unbedingt