Regeln für die Aufnahme ausländischer Bewerber

Detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, an einer russischen Universität für ausländische Staatsbürger zu studieren. Wählen Sie die passende Option und sehen Sie sich die erforderlichen Dokumente an.

Aufnahme im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs

Standardaufnahmeverfahren für ausländische Staatsangehörige auf allgemeiner Grundlage. Die Aufnahme erfolgt aufgrund von Aufnahmeprüfungen oder aufgrund von Bildungsnachweisen.

Benötigte Dokumente:

Das Original des Dokuments über die bisherige Ausbildung und alle dazugehörigen Anlagen
Unbedingt
Notariell beglaubigte Übersetzung des Bildungsnachweises und aller Anlagen ins Russische
Unbedingt
Reisepass (Identitätsnachweis)
Unbedingt
Notariell beglaubigte Übersetzung des Identitätsdokuments ins Russische
Unbedingt
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und/oder Qualifikationen (außer in Fällen, in denen die Anerkennung des Dokuments nicht erforderlich ist)
Unbedingt

Aufnahme nach Quote

Aufnahme im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation für ausländische Staatsbürger. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, die Auswahl erfolgt auf Wettbewerbsbasis über Rossotrudnitschestvo.

Benötigte Dokumente:

Das Original des Dokuments über die bisherige Ausbildung und alle dazugehörigen Anlagen
Unbedingt
Notariell beglaubigte Übersetzung des Bildungsdokuments und aller Anlagen ins Russische
Unbedingt
Reisepass (Identitätsdokument)
Unbedingt
Notariell beglaubigte Übersetzung des Identitätsdokuments ins Russische
Unbedingt
Studienzuweisung des russischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung
Unbedingt

Wichtige Informationen

Nach der Einschreibung an der RTU MIREA müssen ausländische Staatsangehörige folgende Unterlagen zwingend einreichen: - beim Institut für internationale Bildung: eine von der offiziellen Gesundheitsbehörde des Entsendelandes beglaubigte ärztliche Bescheinigung mit Übersetzung ins Russische oder eine Bescheinigung nach dem Formular СЭМД-196 (ärztliche fachliche Konsultationsbescheinigung); SNILS (falls vorhanden); 3 Fotos. - bei der Abteilung für internationale Beziehungen: einen Reisepass mit Übersetzung ins Russische; eine Migrationskarte mit einem Vermerk über das Überschreiten der Grenze der Russischen Föderation und der Angabe des Einreisezwecks „Studium“ für Studierende im Vollzeitstudium (ausgenommen Staatsangehörige der Republik Belarus); ein Studienvisum für Staatsangehörige von Ländern mit Visumpflicht; eine freiwillige Krankenversicherungspolice (falls nicht vorhanden, kann sie bei der Abteilung für internationale Beziehungen abgeschlossen werden); eine Aufenthaltserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (falls vorhanden); Bescheinigungen über die Durchführung der ärztlichen Untersuchung (falls vorhanden); eine Bescheinigung über die Durchführung der daktyloskopischen Registrierung (falls vorhanden).

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