Über das Ausbildungsprogramm
Der Studiengang bildet Juristinnen und Juristen im Bereich des Privatrechts aus, die in der Lage sind, zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche und unternehmerische Beziehungen wirksam rechtlich zu begleiten. Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse im Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und Internationalen Privatrecht sowie in Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes und der Streitbeilegung. Besonderes Augenmerk gilt den aktuellen Änderungen des Zivilrechts, der rechtlichen Begleitung von Unternehmen und der Entwicklung praktischer Fähigkeiten zur Anwendung privatrechtlicher Vorschriften.









