Standardaufnahmeverfahren für ausländische Staatsangehörige auf allgemeiner Grundlage. Die Aufnahme erfolgt aufgrund von Aufnahmeprüfungen oder aufgrund von Bildungsnachweisen.
Identitätsdokument des Bewerbers (Auslandspass) und notariell beglaubigte Übersetzung des Passes ins Russische, die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Notariat festgelegten Verfahren angefertigt wurde (Original und Kopie)
Unbedingt
Bildungsnachweis, seine Anlagen und eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische, die gemäß dem in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über das Notariatswesen festgelegten Verfahren angefertigt wurde (Original und Kopie)
Unbedingt
Eine vom föderalen staatlichen Haushaltsinstitut „Glavexpertcentre“ ausgestellte Bescheinigung über die Anerkennung der Ausbildung (Legalisation), wenn der Bildungsnachweis in einem anderen Staat ausgestellt wurde (ob eine Legalisation erforderlich ist, kann auf der Website https://nic.gov.ru geprüft werden)
Unbedingt
Fotos (Format 30×40) – 4 Stück
Unbedingt
Medizinische Bescheinigung, die für bestimmte Studienrichtungen (Fachrichtungen) erforderlich ist
Unbedingt
Geburtsurkunde und notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische, die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über das Notariat festgelegten Verfahren angefertigt wurde (Original und Kopie)
Unbedingt
Original und Kopie der Geburtsurkunde des Vaters oder der Mutter (der Nachname eines Elternteils muss mit dem Nachnamen des Bewerbers übereinstimmen)
Unbedingt
Heiratsurkunde (bei Änderung des vollständigen Namens der Mutter)
Unbedingt
Nachweis der Registrierung im Ausland (Auszug aus dem Haushaltsregister, Eintrag im Reisepass oder ein anderes Dokument)
Unbedingt