Über das Ausbildungsprogramm
Das Promotionsprogramm zur Ausbildung wissenschaftlicher und wissenschaftlich-pädagogischer Fachkräfte im Bereich „5.1.3. Privatrechtliche (zivilrechtliche) Wissenschaften“ umfasst wissenschaftliche und bildungsbezogene Komponenten sowie eine Abschlussprüfung. Die Promovierenden absolvieren das Programm nach einem individuellen Plan der wissenschaftlichen Tätigkeit und einem individuellen Studienplan. Die wissenschaftliche (Forschungs-)Tätigkeit dient der Vorbereitung der Dissertation auf die Verteidigung.











