Über das Ausbildungsprogramm
Die Studierenden erwerben Kenntnisse in der Theorie und Geschichte von Staat und Recht, im Verfassungs-, Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht sowie in weiteren Rechtsgebieten, in den Verfahrensdisziplinen (Zivil- und Strafprozess) und in juristischen Informationssystemen. Das Programm umfasst praktische Übungen zur Erstellung juristischer Dokumente und zur Analyse der Rechtsprechung, Planspiele sowie Praktika bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden des Innern, Anwaltskanzleien und staatlichen Einrichtungen.










