Regeln für die Aufnahme ausländischer Bewerber

Detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, an einer russischen Universität für ausländische Staatsbürger zu studieren. Wählen Sie die passende Option und sehen Sie sich die erforderlichen Dokumente an.

Aufnahme im Rahmen des allgemeinen Wettbewerbs

Standardaufnahmeverfahren für ausländische Staatsangehörige auf allgemeiner Grundlage. Die Aufnahme erfolgt aufgrund von Aufnahmeprüfungen oder aufgrund von Bildungsnachweisen.

Benötigte Dokumente:

Original und Kopie des Ausweisdokuments des Bewerbers (notarisierte Übersetzung ins Russische)
Nicht unbedingt
Das Original eines staatlichen Dokuments über die Bildung mit einem Anhang (über die studierten Fächer mit Angabe der Anzahl der Stunden und der Noten dafür). Oder das Original eines Dokuments eines ausländischen Staates über das Bildungsniveau und (oder) die Qualifikation, das in der Russischen Föderation auf der Ebene eines staatlichen Dokuments über die Bildung anerkannt wird (oder seine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie). Oder im gesetzlich vorgesehenen Fall der Russischen Föderation eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung dieses Dokuments.
Unbedingt
Beglaubigte Übersetzung eines ausländischen Bildungsdokuments und seiner Anhänge ins Russische.
Unbedingt
6 Fotos 3x4 cm.
Unbedingt
Staatliches Testzertifikat, ausgestellt vom Testzentrum für ausländische Staatsbürger in Russisch (erste Stufe) - falls vorhanden.
Nicht unbedingt
Kopie des medizinischen Gutachtens über das Fehlen von Kontraindikationen für das Studium in der Russischen Föderation (über das Fehlen von HIV und AIDS), ausgestellt von der offiziellen Behörde des Landes (notarisch beglaubigte Übersetzung ins Russische). Kopie der medizinischen Bescheinigung über das Fehlen von HIV und AIDS, ausgestellt von der offiziellen Behörde des Wohnlandes des Kandidaten.
Unbedingt
Landsleute, die im Ausland leben, müssen Kopien von Dokumenten oder anderen Beweisen vorlegen, die die Zugehörigkeit des im Ausland lebenden Landsmanns bestätigen, deren Status durch das Bundesgesetz vom 24. Mai 1999 Nr. 99-FZ "Über die Staatspolitik der Russischen Föderation gegenüber Landsleuten im Ausland" festgelegt wird.
Nicht unbedingt
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