Über das Ausbildungsprogramm
Ziel des Studiengangs ist es, eine klassische juristische Ausbildung mit einer vertieften praxisorientierten Ausbildung im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit zu verbinden und Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beilegung von Streitigkeiten in den Bereichen des Zivil-, Familien-, Wohnungs- und Arbeitsrechts zu vermitteln. Die Zusatzqualifikation „Fachkraft im Bereich Mediation (Mediator/in)“ ermöglicht den Erwerb professioneller Kompetenzen zur wirksamen Beilegung privatrechtlicher Streitigkeiten. Ein Mediator ist ein neutraler Vermittler, der den Parteien eines Konflikts oder Rechtsstreits hilft, eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden. Ohne Partei zu ergreifen, unterstützt er den Prozess, hilft den Beteiligten, einander besser zu verstehen, und fördert einen konstruktiven Dialog zur Beilegung ihrer Differenzen.








