Standardaufnahmeverfahren für ausländische Staatsangehörige auf allgemeiner Grundlage. Die Aufnahme erfolgt aufgrund von Aufnahmeprüfungen oder aufgrund von Bildungsnachweisen.
Ausländische Staatsangehörige können an der KBGU sowohl auf einem staatlich finanzierten Studienplatz als auch im Rahmen von Verträgen über kostenpflichtige Bildungsleistungen studieren.
Unbedingt
Nr. Liste der Dokumente 1. Dokument(e) zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Reisepass). Die Gültigkeitsdauer des Identitätsdokuments des eingeladenen ausländischen Staatsangehörigen darf nicht früher als 1,5 Jahre nach dem Beginn des vorgesehenen Aufenthaltszeitraums ablaufen. 2. Bildungsnachweis nach dem vorgeschriebenen Muster (Diplom, Zeugnisanlage). 3. Foto. 4. Bescheinigung über die Anerkennung der ausländischen Bildung (Nostrifizierung), außer in Fällen, in denen die Vorlage dieser Bescheinigung nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nicht erforderlich ist. 5. Bescheinigung über den Abschluss der Vorbereitungsschule bzw. -abteilung (obligatorisch für Bewerber, die sich für russischsprachige Studienprogramme bewerben). 6. Zuweisung des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation (für Bewerber um Studienplätze, die aus Mitteln des föderalen Haushalts im Rahmen der Quote für die Ausbildung ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser in der Russischen Föderation finanziert werden). 7. NEET-Zertifikat (für indische Staatsangehörige, die sich für medizinische Fachrichtungen bewerben). 8. Impfbescheinigung (bei fehlender Bescheinigung über Schutzimpfungen müssen Antikörpertests auf Röteln, Mumps, Diphtherie und Masern durchgeführt werden). 9. Kopie des medizinischen Gutachtens über das Fehlen von Kontraindikationen für ein Studium in der Russischen Föderation, ausgestellt von einer offiziellen Stelle des Wohnsitzlandes des Bewerbers, in russischer Sprache. 10. Kopie der ärztlichen Bescheinigung über das Fehlen des humanen Immundefizienz-Virus (HIV) und der AIDS-Erkrankung, ausgestellt von einer offiziellen Stelle des Wohnsitzlandes des Bewerbers, in russischer Sprache. 11. Freiwillige Krankenversicherungspolice, die alle erforderlichen medizinischen Leistungen [ambulante Behandlung, Rückführung und andere] abdeckt (wird bei der Ankunft vorgelegt).
Unbedingt
Bei der Einreichung der Unterlagen sind die Punkte 1–3 verpflichtend (notariell beglaubigte Übersetzung und Original). Dokument 4 ist für Länder verpflichtend, mit denen die Russische Föderation kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geschlossen hat (Sie können Ihr Land hier überprüfen: https://nic.gov.ru/ru/docs/foreign/confirmation). Dokument 5 ist für Bewerberinnen und Bewerber verpflichtend, die sich für russischsprachige Studienprogramme bewerben. Dokument 6 ist bei einer Bewerbung im Rahmen der Quote der Regierung der Russischen Föderation verpflichtend. Dokument 7 ist ausschließlich für indische Staatsangehörige verpflichtend. Die Dokumente 8–11 sind für die Einreichung verpflichtend, können jedoch nach der Ankunft in der Russischen Föderation nachgereicht werden. In einem ausländischen Staat ausgestellte Dokumente müssen gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren legalisiert werden (https://nic.gov.ru/ru/proc/lega). In einer Fremdsprache ausgefertigte Dokumente müssen mit einer nach dem vorgeschriebenen Verfahren beglaubigten Übersetzung ins Russische eingereicht werden.
Unbedingt