Über das Ausbildungsprogramm
Das Studienprogramm zielt darauf ab, die für eine Tätigkeit in den folgenden Berufsfeldern erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln: Wahrung des Vorrangs des Rechts, Sicherung der Gesetzlichkeit und der öffentlichen Ordnung sowie Schutz der Interessen des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates. Die Spezialisierung „Gerichtliche Tätigkeit“ dient der Ausbildung qualifizierter Fachkräfte mit fundierten Kenntnissen und Kompetenzen in den Bereichen Rechtsanwendung, Strafverfolgung und Menschenrechtsschutz sowie mit modernen Kenntnissen und Fähigkeiten im Verfassungs-, Zivil-, Handels-, Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht, einem hohen Maß an Rechtskultur und Rechtsbewusstsein, Berufsethik und Pflichtbewusstsein.








