Über das Ausbildungsprogramm
Ziel des Programms ist es, konzeptionelle Kenntnisse über Inhalt und Besonderheiten der juristischen Tätigkeit in öffentlichen Behörden sowie über die Methoden und Formen der inner- und zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der Rechtsdienste von Organisationen mit öffentlichen Behörden zu vermitteln und die Studierenden dazu zu befähigen, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis sachgerecht und qualifiziert anzuwenden. Absolventinnen und Absolventen des Programms sind in der Lage, die rechtliche Absicherung der Tätigkeit öffentlicher Behörden zu gewährleisten und die Verfahren und Regelungen zur Wahrnehmung einzelner staatlicher und kommunaler Aufgaben auf qualifiziertem Niveau umzusetzen; sie können die Interessen öffentlicher Behörden vor Gerichten und Aufsichtsbehörden vertreten und Rechtsnormen ausarbeiten.












