Über das Ausbildungsprogramm
Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden konzeptionelle Kenntnisse über den Begriff, den Inhalt, die Garantien und die rechtlichen Mittel zum Schutz der Rechte des Einzelnen im Rahmen strafrechtlicher Beziehungen zu vermitteln sowie ihnen die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung von Tätigkeiten der Strafverfolgung und des Rechtsschutzes im Bereich der Rechte und Freiheiten von Personen zu vermitteln, die in strafrechtliche Beziehungen einbezogen sind. Ein Jurist im Bereich strafrechtlicher Beziehungen ist ein Fachmann, der: dienstliche und sonstige berufliche Aufgaben zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte des Einzelnen im strafrechtlichen Bereich auf hohem Niveau erfüllt; und Tätigkeiten zum strafrechtlichen Schutz der Rechte des Einzelnen auf qualifiziertem Niveau ausübt.












